Hospitationen von Eltern im Unterricht
Im §9 der Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen vom 10. Oktober 2008 wird Ihnen als Eltern das Recht eingeräumt, am Unterricht und an schulischen Veranstaltungen Ihres Kindes teilzunehmen. Sollten Sie also dies in Anspruch nehmen wollen, so setzen Sie sich bitte mindestens drei Unterrichtstage vorher mit uns in Verbindung, um einen Termin für Ihren Unterrichtsbesuch zu vereinbaren.